Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Sie sollen die Möglichkeit haben, entsprechend ihrer Einschränkung am Arbeitsleben teilzuhaben.
Diese Möglichkeit bieten wir mit unseren drei Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), mit einer angemessenen beruflichen Förderung und mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen in unseren Inklusionsbetrieben. Unsere Standorte sind in Erbach, Mümling-Grumbach sowie in Pfungstadt.
Ergänzt werden die Angebote durch tagesstrukturierende unterstützende Anbebote wie eine Tagesförderstätte und zwei Tagesstätten in Erbach und in Höchst i.Odw.