Als einen wichtigen Baustein inklusiver Bildung versteht die AWO Hessen-Süd Teilhabeassistenzen. Teilhabeassistent*innen sind Personen, die junge Menschen mit besonderem Bedarf im Schulalltag begleiten und unterstützen. Manchmal wird auch von Schulbegleiter*in, Integrationshelfer*in, Schulassistent*in oder Individualbegleiter*in gesprochen.
Die Teilhabeassistenz wird für jeden jungen Menschen individuell von den Erziehungsberechtigten beim zuständigen Jugend- und Sozialamt beantragt. Je nach Art des Unterstützungsbedarfs gelten unterschiedliche gesetzlichen Grundlagen: Während junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung eine Schulbegleitung auf Grundlage des §35a SGB VIII erhalten, basiert die Hilfe für junge Menschen mit (drohender) geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung auf §112 SGB IX.
Durch den Einsatz der Teilhabeassistent*innen an der Regelschule haben die jungen Menschen die Möglichkeit, in ihrer gewohnten Umgebung und mit ihren Freund*innen die Schule zu besuchen. Jede Hilfe wird individuell ausgestaltet und richtet sich nach den jeweiligen Bedarfen des jungen Menschen. Die Teilhabeassistent*innen unterstützen die Schüler*innen beispielsweise bei grundlegenden Arbeitstechniken im Unterricht, helfen zeitlich orientiert zu bleiben oder beim Wechsel des Unterrichtsraumes, begleiten während der Pausen und bestärken im Hinblick auf die soziale Interaktion mit Mitschüler*innen und tragen somit zu einem erfolgreichen Schulbesuch bei.
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