AWO Fachservice Kindertagespflege

Informationen für interessierte Tagespflegepersonen

Bestens qualifiziert als Tagesmutter oder Tagesvater mit unserer Grundqualifizierung.

Über die Zulassung zur Grundqualifizierung entscheidet die Fachstelle Familienförderung des Wetteraukreises, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Grundqualifizierung wird im Auftrag des Wetteraukreises von unserem Fachservice Kindertagespflege durchgeführt. Sie umfasst aktuell 160 Unterrichtseinheiten. Für die Teilnahme entstehen keine Kosten.

Nach Tätigkeitsbeginn ist eine jährliche Aufbauqualifizierung im Umfang von mindestens 20 Unterrichtseinheiten verpflichtend. Die Tagespflegepersonen können aus einem jährlich erscheinenden umfangreichen Kursprogramm auswählen.

anerkannter Bildungsträger des:

Informationen für interessierte Tagesmütter und -väter

Der nächste Qualifizierungskurs beginnt im Herbst 2024

Sie möchten Tagespflegeperson werden?

Als qualifizierte Tagespflegeperson betreuen Sie maximal fünf Tageskinder in Ihrem eigenen Haushalt. Die kleine Kindergruppe bietet Ihnen beste Voraussetzungen, kreativ zu arbeiten und die einzelnen Tageskinder individuell zu fördern. Sie bestimmen dabei ihre Betreuungszeiten und die Zusammensetzung der Gruppe selbst. Wenn Sie eigene Kinder haben, können Sie diese im gewohnten Umfeld zu Hause mit den anderen Tageskindern betreuen. Sie sind selbständig tätig und führen ein kleines „Familien“-Unternehmen.

Was Sie mitbringen:

  • Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern
  • Interesse an Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit
  • liebevolles, wertschätzendes und familiäres Umfeld
  • Offenheit gegenüber dem Austausch und der Zusammenarbeit mit anderen Menschen
  • Interesse an Fortbildungen und Austausch mit anderen Tagespflegepersonen
  • Haupt- oder vergleichbarer Schulabschluss

Verdienstmöglichkeiten

Die allgemeine Förderleistung für anerkannte Tagespflegepersonen richtet sich nach der aktuellen Satzung über die Gewährung laufender Geldleistungen des Wetteraukreises. Sie ist abhängig von der Qualifikation sowie der Dauer der Tätigkeit in der Tagespflege und der wöchentlichen Betreuungszeit pro Kind.

Die Satzung über die Gewährung laufender Geldleistungen an die Tagespflegepersonen finden sie hier.

Wenn Sie Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teil des Tages, mehr als 15 Std. wöchentlich und gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamts.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII ist für alle Tagespflegepersonen verpflichtend. Sie wird vom Jugendamt erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die von der Fachstelle Familienförderung des Wetteraukreises festgestellte persönliche und fachliche Eignung
  • die erfolgreiche Teilnahme an der Grundqualifizierung
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne bedeutsame Eintragungen
  • eine Gesundheitsbescheinigung
  • die Teilnahme an einem Kurs „Erste Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder


Sie möchten Tagesmutter oder Tagesvater werden? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

AWO Jugendhilfe Wetterau

Fachservice Kindertagespflege

Kirchgasse 1
61203 Reichelsheim

Ihr Kontakt:
Martina Ogorzelski
Lars Baulig

Tel.: 06035 2070740
Tel.: 06035 7094377
Fax: 06035 2087978
E-Mail: kinder-tagespflege(at)awo-hs.org