Für die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegeperson können Sie bei der Fachstelle Familienförderung einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten stellen. Der Wetteraukreis gewährt dann eine laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson.
Die Eltern müssen, entsprechend der Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege des Wetteraukreises, einen Kostenbeitrag leisten. Die Höhe des Kostenbeitrages richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Auf Antrag kann der Kostenbeitrag nach Prüfung der Einkommensverhältnisse ganz oder teilweise erlassen werden.
Weitere Informationen:
Kinderbetreuungskosten in Tagespflege (Homepage des Wetterauskreises)
Beitragsrechner für die Kindertagespflege (Homepage des Wetteraukreises)