Für die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegeperson können Sie bei der Fachstelle Familienförderung einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten stellen. Der Wetteraukreis gewährt dann eine laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson.
Die Eltern müssen, entsprechend der Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege des Wetteraukreises, einen Kostenbeitrag leisten. Die Höhe des Kostenbeitrages richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Auf Antrag kann der Kostenbeitrag nach Prüfung der Einkommensverhältnisse ganz oder teilweise erlassen werden.
Weitere Informationen:
Kinderbetreuungskosten in Tagespflege (Homepage des Wetterauskreises)
Beitragsrechner für die Kindertagespflege (Homepage des Wetteraukreises)
Kirchgasse 1
61203 Reichelsheim
Ihr Kontakt:
Martina Ogorzelski
Lars Baulig
Tel.: 06035 2070740
Tel.: 06035 7094377
Fax: 06035 2087978
E-Mail: kinder-tagespflege(at)awo-hs.org