individuelle Fachleistungsstunden für Leistungen innerhalb der mit dem Lahn-Dill-Kreis vereinbarten Rahmenvereinbarung.
Für Leistungen, die nicht innerhalb der Rahmenvereinbarung vergütet werden, werden gesonderte Fachleistungsstunden mit dem Lahn-Dill-Kreis berechnet.
Die Flexiblen Hilfen Herborn bieten:
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfen zur Selbsthilfe geben.
Erziehungsbeistandschaft Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
Begleiteter Umgang Kinder und Jugendliche sowie Eltern und andere Umgangsberechtigte haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Ausführung gerichtlicher Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.
§ 27 i.V. mit
Zielgruppe von Flexiblen Erziehungshilfen und Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) sind junge Menschen und Familien, die Begleitung und Betreuung
bei Erziehungsaufgaben sowie Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und Konflikten benötigen.
Begleiteter Umgang ist eine durch den öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe beauftragte professionelle Unterstützung zur Förderung des Kontaktes zwischen Kindern und/oder Jugendlichen und berechtigten Bezugspersonen, wenn der Kontakt für längere Zeit unterbrochen wurde oder aufgrund einer konflikthaften Situation nicht zustande komme konnte. Der Begleitete Umgang kann auch vor dem Hintergrund einer (Familien-)gerichtlichen Entscheidung beauftragt und durchgeführt werden.
Die Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie stehen im Vordergrund unserer Arbeit. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht die Sicherung des Kindeswohls.
Unter der Prämisse der Hilfe zur Selbsthilfe haben wir für all unsere Ambulanten Hilfeformen folgende grundsätzlichen Ziele:
Unsere pädagogischen Fachkräfte unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien, die sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden, mit deren Bewältigung sie ohne professionelle Unterstützung überfordert wären.
Ziel des Begleiteten Umgangs ist ein möglichst natürlicher und dem Kindeswohl dienlicher Umgang der Hilfeberechtigten miteinander, der im Verlauf in Absprache mit dem öffentlichen Träger in einen unbegleiteten Umgang münden sollte.
Weitere Ziele sind:
Wir betrachten jeden Menschen in seiner Ganzheit. Wir nehmen unterschiedliche Sichtweisen und "Wirklichkeiten" der Klienten ernst und würdigen sie.
Das Initiieren von Entwicklungs- und Veränderungsprozessen wird wesentlich durch stabile Beziehungen zwischen den Fachkräften und Klienten begünstigt. Ausgehend von einer professionellen Grundhaltung mit einer ausgewogen Gewichtung von Nähe und Distanz, erachten wir das „Bezugsbetreuungssystem“ als den hierfür geeigneten Rahmen.
Auf der Basis einer systemisch-lösungsorientierten Grundhaltung suchen wir individuelle Lösungen. Dies bedeutet für uns, dass wir das Agieren der Betreuten im Wechselspiel mit ihrem Umfeld betrachten und Verhaltensmuster und Entwicklungen als Lösungsversuche verstehen.
Wir verfolgen einen lebensweltorientierten Ansatz, der die Stärken und Ressourcen der Beteiligten im All-tag zu entdecken und fördern sucht. Hierbei wird die Selbsthilfekompetenz gestärkt.
In unserer Einrichtung werden Formen der Partizipation geschaffen, die Klienten beteiligen. Die Mitwirkung bezieht sich dabei auf die Ausgestaltung der individuellen Hilfemaßnahme, auf die Gestaltung des Umfeldes sowie auf die Organisation des Alltags. Die gesamte Betreuung orientiert sich daher am Alltag und den kon-kreten Zielen der Klienten. Die Nutzung vorhandener Ressourcen wird gefördert.
Zur Erreichung der individuellen Hilfeziele arbeiten unsere pädagogischen Fachkräfte im Familiensystem und mit den zu betreuenden Jugendlichen oder jungen Volljährigen im Allgemeinen mit Einsatz der folgenden Methoden:
Alle unsere Beschäftigten verfügen über die erforderliche fachliche Qualifikation zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben. Sie haben ihre persönliche Eignung gemäß § 72a SGB VIII nachgewiesen. Sie setzen sich für die Rechte der jungen Menschen auf Integrität ein und unterstützen sie dabei ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Zur stetigen Weiterentwicklung der professionellen Fähigkeiten sind regelmäßige Fortbildungen, fachlicher Austausch sowie kollegiale Beratung im Team und regelmäßige Supervision unser Standard.
Unsere pädagogischen Fachkräfte und unsere Einrichtungsleitung haben u. a. folgende Fort- und Weiterbildungen bzw. Aufbaustudiengänge besucht bzw. absolviert:
Bahnhofstraße 19
35745 Herborn
Ihr Kontakt:
Einrichtungsleitung: Sascha Thelen
Tel.: 02772 5814-10
Fax: 02772 5814-29
E-Mail: el.jh.herborn(at)awo-hs.org