Gewalt gegen Frauen betrifft alle sozialen Schichten, unabhängig von Bildungsstand, Einkommen, gesellschaftlichem Status und Kultur oder Herkunft. Meist entsteht Gewalt in der Partnerschaft nicht von heute auf morgen, sondern es ist ein schleichender Prozess, der mit Kleinigkeiten beginnen kann. Und: Kinder leiden immer mit, unabhängig davon, ob sie selbst Gewalt erleben oder sie „nur“ mitbekommen.
Gewalt hat viele Gesichter, hier folgt eine – unvollständige – Aufzählung:
Im Januar 2002 ist das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) in Deutschland in Kraft getreten. Das Gesetz dient dem Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten und häuslichen Umfeld.
Nach dem Gewaltschutzgesetz können Sie ein Kontakt- und Näherungsverbot gegenüber der gewalttätigen Person oder die Wohnungsüberlassung beantragen. Diese Anträge können Sie selbst beim zuständigen Amtsgericht stellen; Sie brauchen dazu keine Rechtsanwält*in. Sollte es zu einem gemeinsamen Termin bei Gericht mit der gewalttätigen Person kommen, ist es jedoch sinnvoll, eine Rechtsanwält*in zu haben.
Wir beraten Sie bei der Klärung Ihrer Fragen zum Gesetz und der Entscheidung über die sinnvollen und notwendigen Schritte.
Ausführliche und gut verständliche Informationen zum Gewaltschutzgesetz finden Sie in Broschüren des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, auch zum kostenlosen Download.
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