Diese Einrichtung ist
nach DIN EN ISO 9001
und AWO-Normen
qualitätsgeprüft.

AWO Aufnahmeheim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Basisdaten
Plätze: 22 |
Betreuungsschlüssel: 1:1,8 |
Willkommen
Das Aufnahmeheim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist eine Vorläufige Inobhutnahmeeinrichtung über Tag und Nacht. Wir bieten Kindern und Jugendlichen aus Kriegs- und Krisengebieten innerhalb klarer Strukturen einen Schutz- und Entwicklungsraum mit ganzheitlicher Betreuung und Versorgung.
- Hilfe nach §42 / §42a –f SGB VIII - Andere Aufgaben der Jugendhilfe, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
In Ausnahmefällen:
- § 27 i.V. mit § 34 SGB VIII-Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Begleitung des "Clearingverfahrens"
Mädchen und Jungen zwischen 8 und 17 Jahren aus Kriegs- und Krisengebieten, die in der Bundesrepublik Schutz suchen.
- Anerkannter und definierter Anspruch auf eine Hilfe
Durch das Jugendamt anerkannter und definierter Anspruch auf Schutz und Gefahrenabwehr (§ 42 und § 42a SGBVIII) durch Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung gem. § 34 SGB VIII oder Hilfe gem. § 27 / 34 SGB VIII. - Ausfall der Sorgeberechtigten
- Unbegleitete Einreise aus dem Ausland
AWO Aufnahmeheim für unbegleitete Flüchtlinge - Valentin-Senger-Haus
Fax: 069 339906-33
E-Mail: umf1@awo-hs.org
Ihr Kontakt:
Teamleitung Gruppe 1: Stefan Boost
