Aufnahmeheim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Basisdaten

Plätze: 22
Betreuungsschlüssel: 1:1,8

Willkommen

Das Aufnahmeheim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist eine Vorläufige Inobhutnahmeeinrichtung über Tag und Nacht. Wir bieten Kindern und Jugendlichen aus Kriegs- und Krisengebieten innerhalb klarer Strukturen einen Schutz- und Entwicklungsraum mit ganzheitlicher Betreuung und Versorgung. 

  • Hilfe nach §42 / §42a –f SGB VIII - Andere Aufgaben der Jugendhilfe, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

In Ausnahmefällen:

  • § 27 i.V. mit § 34 SGB VIII-Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Begleitung des "Clearingverfahrens"

Mädchen und Jungen zwischen 8 und 17 Jahren aus Kriegs- und Krisengebieten, die in der Bundesrepublik Schutz suchen.

  • Anerkannter und definierter Anspruch auf eine Hilfe
    Durch das Jugendamt anerkannter und definierter Anspruch auf Schutz und Gefahrenabwehr (§ 42 und § 42a SGBVIII) durch Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung gem. § 34 SGB VIII oder Hilfe gem. § 27 / 34 SGB VIII.
  • Ausfall der Sorgeberechtigten
  • Unbegleitete Einreise aus dem Ausland

Ziele unserer Arbeit

Die Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen stehen im Vordergrund unserer Arbeit. In der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verfügen wir über jahrelange Erfahrungen und ein hohes Maß an pädagogischer und fachlicher Kompetenz. 

Inhaltliche Schwerpunkte unserer Arbeit bilden:

  • Vorläufige Inobhutnahme,
  • Begleitung des Screeningverfahrens,
  • verbindlicher Deutschunterricht und Alphabetisierung
  • Einleitung medizinischer Versorgung,
  • Sicherung des Lebensunterhalts und
  • ganzheitliche pädagogische Betreuung. 

Wir betrachten jeden Menschen in seiner Ganzheit. Wir nehmen unterschiedliche Sichtweisen und "Wirklichkeiten" von Kindern und Jugendlichen ernst und würdigen sie.
Die Einrichtung unterstützt das Jugendamt bei der Durchführung des Screeningverfahrens und der Erstversorgung durch:

Medizinische Versorgung

  • Feststellung des gesundheitlichen Zustands
  • Sicherstellung aller notwendigen Behandlungen
  • Versorgung mit verordneten Medikamenten
  • Feststellung und Beginn weiterführender fachärztlicher Behandlungen

Sicherung des Lebensunterhaltes

  • Sicherung der Grundversorgung
  • Versorgung mit Kleidung (Erstausstattung)
  • Auszahlung von Taschengeldern

Pädagogische Betreuung

Zu den zentralen Aufgaben der pädagogischen Fachkräften gehört es, den Kindern und Jugendlichen das Einleben in ihre neue Umgebungzu erleichtern und sie zu unterstützen, das Erlebte zu verarbeiten. Die erfolgt durch:

  • Gestaltung des Alltags
  • Sozialpädagogische Beratung und Stabilisierung
  • Anleitung und Kontrolle alltagsadäquater Alltagsbewältigung
  • Altersgemäße, situationsgerechte und anforderungsgerechte Strukturierung des Tagesablaufs

Alle unsere Beschäftigten verfügen über die erforderliche fachliche Qualifikation zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben. Sie haben ihre persönliche Eignung gemäß § 72a SGB VIII nachgewiesen. Sie setzen sich für die Rechte der jungen Menschen auf Integrität ein und unterstützen sie dabei ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Zur stetigen Weiterentwicklung der professionellen Fähigkeiten sind regelmäßige Fortbildungen, fachlicher Austausch sowie kollegiale Beratung im Team und regelmäßige Supervision unser Standard.

Ca. ein Drittel der pädagogischen Mitarbeiter/innen verfügt über muttersprachliche Kenntnisse der Kinder und Jugendlichen. Da so jedoch nicht alle erforderlichen Sprachen abgedeckt werden können, setzen wir im Bedarfsfall  externe Sprachmittler ein.  

Das Aufnahmeheim ist in einem barrierefreien Haus untergebracht.

AWO Aufnahmeheim für unbegleitete Flüchtlinge

Valentin-Senger-Haus

Euckenstraße 40
65929 Frankfurt

Ihr Kontakt: 
Einrichtungsleitung: Franziska Görge-Stöcker
Teamleitung: N.N.
E-Mail: tl.umf.vsh(at)awo-hs.org

Tel.: 069 339906-11
Fax: 069 339906-33
E-Mail: l.umf.vsh(at)awo-hs.org