AWO Hessen-Süd reicht Klage gegen ehemalige Führungskräfte ein

Der Bezirksverband der AWO Hessen-Süd hat Klage und weitere zivilrechtliche Sicherungsmaßnahmen veranlasst.

Der Bezirksverband der AWO Hessen-Süd hat Klage und weitere zivilrechtliche Sicherungsmaßnahmen veranlasst. Unter anderem wurde eine Klage gegen den ehemaligen Vorsitzenden und den ehemaligen Generalbevollmächtigten sowie weitere Personen eingereicht.

Ziel der Maßnahmen ist die Erlangung von Schadensersatz für die erlittene Vermögensschädigung des AWO Bezirksverbandes. Dabei geht es vor allem um den Verkauf zweier Seniorenheime der AWO Hessen-Süd, die nach vorliegenden Gutachten erheblich unter dem tatsächlichen Verkehrswert erfolgten, sowie um überhöhte Beraterhonorare.

Die Überprüfung weiterer Geschäftsvorfälle erfolgt zurzeit. Der Bezirksvorstand und die Bezirksgeschäftsführung kooperieren dabei mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden sowie mit dem AWO-Bundesverband.

„Der Bezirksverband der AWO Hessen-Süd hat durch das Handeln der Beklagten großen Schaden erlitten. Uns geht es um die Kompensation der finanziellen Schäden und um die Klarstellung, dass derartige Geschäftspraktiken in der AWO nicht toleriert werden.“, so Stephanie Becker-Bösch, Vorsitzende des Bezirksverbands.