Gemeinsame Erklärung: Verbändebündnis fordert Qualitätssicherung im Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ein Bündnis aus Spitzenverbänden und Gewerkschaft fordert mit einer Gemeinsamen Erklärung, Qualität im Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu sichern. Die Erklärung ist Auftakt der Kampagne #GuterGanztag.

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025 plant. Neben der rechtlichen Regelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird sie 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung stecken. 1 Million neue Plätze sollen entstehen! Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs- und Beteiligungsverfahren geben. Dieser hohe Zeitdruck droht zu verhindern, dass eine angemessene Qualität in die Regelungen kommt.

Dem will das Bündnis mit seinen Forderungen entgegenwirken. Die Gemeinsame Erklärung von Arbeiterwohlfahrt und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft wurde von den Verbänden Diakonie Deutschland und DRK Generalsekretariat mitgezeichnet.

„Die Umsetzung des Rechtsanspruchs muss einen guten Ganztag im Blick haben“, so Michael Albers, Fachbereichsleiter Teilhabe, Arbeit und Bildung der AWO Hessen-Süd, deshalb brauchen wir verbindliche Regelungen zur Qualität des Rechtsanspruchs. Eckpunkte dazu sollten Umfang und Qualität des Personals, Qualität der Angebote, Anregungen für ein gemeinsames pädagogisches Konzept von Schule und Betreuung mit dem Anspruch einer verbindlichen Kooperation, pädagogisch sinnvolle Räumlichkeiten sowie eines tragfähigen Finanzierungkonzeptes umfassen.“

„Deshalb wenden wir uns gemeinsam mit GEW und anderen an Politik und Parlament“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Die Botschaft ist klar: Ein qualitätsvoller Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist unverzichtbar! Dies ist nicht verhandelbar, denn jedes Kind muss seinen Rechtsanspruch durch ein auswahlfähiges, vielfältiges und pädagogisch ansprechendes Ganztagsangebot realisieren können. Dies sind wir unseren Kindern schuldig. Ganztagsbetreuungen müssen mehr sein als Verwahranstalten aus dem Eilverfahren! Ein guter Ganztag macht die Schule zu einem Lern- und Lebensort.“

Die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs sei auch eine Gerechtigkeitsfrage: Hier müsse diese einmalige Chance nutzen, um die Zukunftschancen eines jeden Kindes in der Grundschule zu befördern, Bildungsbenachteiligungen auszugleichen und Lebenschancen zu wahren. Das angesetzte Eilverfahren gefährde eine gute Lösung.

Die Gemeinsame Erklärung ist der Auftakt einer sechswöchigen Kampagne, die das Eilverfahren flankiert. Unter dem Slogan „Ganztagsbetreuung. Ganz schnell? Ganz gut?! #GuterGanztag“ wird die Arbeiterwohlfahrt seine Forderungen rund um das Thema Qualität in der Ganztagsbetreuung offensiv und verständlich in die Breite tragen. Weitere Informationen finden sich hier: https://www.awo.org/GuterGanztag

Die AWO Hessen-Süd unterhält durch ihre Gesellschaften an rund 100 Standorten in Mittel- und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet Betriebe und Einrichtungen der Altenhilfe, der Kinder-, Jugend-, Frauen- und Familienhilfe sowie der Behindertenhilfe mit rund 3.300 Beschäftigten.
Der Fachbereich Teilhabe, Arbeit und Bildung bietet Schülerbetreuung an Grund- und Förderschulen in sechs Landkreisen in Süd- und Mittelhessen sowie in der Stadt Frankfurt an. Insgesamt werden Schüler*innen an ca. 30 Schulen betreut.