Endspurt für AWO-Petition beim Deutschen Bundestag

„Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“

Die Arbeiterwohlfahrt macht sich stark für eine Begrenzung des Eigenanteils im Pflegeheim. Unter dem Motto „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“ hat die AWO beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition eingebracht. In den verbleibenden Tagen bis zum Einsendeschluss am 14. März will die AWO bundesweit noch jede Menge Unterschriften für die Begrenzung des Eigenanteils im Pflegeheim sammeln. Der Deutsche Bundestag soll dadurch bewegt werden, sich mit diesem Anliegen zu beschäftigten. Unterschriften sammelt die AWO in allen ihren Einrichtungen und online unter https://www.awo.org/eigenanteil-begrenzen.

AWO Generalbevollmächtigter Torsten Hammann sagt dazu: „Seit Jahren macht die AWO auf die Tatsache aufmerksam, dass alle Kostensteigerungen, die in Pflegeheimen anfallen, aufgrund der Deckelung der Beträge, die die Pflegeversicherung zahlt, allein von den Bewohnerinnen und Bewohnern übernommen werden müssen. Für diese ist die Schmerzgrenze längst überschritten, denn sogar direkt durch die Pflege entstehende Kosten sind inzwischen in den zu zahlenden Eigenanteilen enthalten. Doch von Seiten der Politik wurde das Thema bisher nicht ernsthaft angegangen. Mit der Petition wollen wir zeigen, wie wichtig den Menschen dieses Thema ist. Wir sind davon überzeugt, dass wir in den verbleibenden Tagen bundesweit die 50.000 Stimmen zusammenbekommen, damit der Bundestag sich mit einer gesetzlichen Neuregelung beschäftigen muss.“

Hammann weiter: „Ziel dieser Petition ist es, einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Wir wollen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden, denn dafür wurde sie eingeführt und dafür zahlen Menschen ihre Beiträge. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger die Petition zu unterzeichnen und dieses wichtige Anliegen, womit sich früher oder später jede Familie auseinandersetzen muss, zu unterstützen.“

Aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Jahren, waren und werden zukünftig immer mehr Rentenbeziehende gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können, gibt die AWO zu bedenken. Das ist gegenüber den Pflegebedürftigen unwürdig und führt auch bei deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten. Darüber hinaus werden durch die Übernahme der Kosten aus der Sozialhilfe die kommunalen Haushalte weiter belastet. Die Ursache liegt in einer gesetzlichen Regelung. Als 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde, wurden die Leistungsbeträge der Pflegekassen gesetzlich festgeschrieben und nicht dynamisiert. Die Erhöhungen der Leistungsbeträge der Pflegekassen in den nachfolgenden Jahren waren bei Weitem nicht ausreichend. Somit tragen die pflegebedürftigen Menschen alle Kostensteigerungen.  

„Aus Sicht der AWO ist es notwendig, Pflegekosten bundeseinheitlich zu definieren. Diese sind den Pflegekassen gesetzlich zuzuweisen, damit sie kein unkalkulierbares finanzielles Risiko mehr für Menschen mit Pflegebedarf darstellen. Das heißt, alle pflegebedingten Kosten sind aus Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. Eine Pflegeversicherung muss die Menschen absichern und ihnen sowie ihren Angehörigen Sicherheit geben“, betont Hammann.

Mehr Informationen finden sich auch unter: https://www.awo.org/eigenanteil-begrenzen

Dort kann man sich die Unterschriftenlisten herunterladen oder direkt online die Petition unterzeichnen.